Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet "Stralsunder Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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10.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Stralsunder Chaussee“, begrenzt:
- im Norden durch die „Stralsunder Chaussee“ (Bundesstraße B 105)
- im Osten durch die Zufahrt zur Straßenmeisterei und die Kleingartenanlage „Morgenrot“
- im Süden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße (jetzt „Jaromarstraße“)
- im Westen durch das Wohngrundstück „Stralsunder Chaussee 31b“ und gewerblich genutzte Flächen
werden aufgehoben:
- Aufstellungsbeschluss Nr. 23/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Stralsunder Chaussee“ vom 26. März 1997
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 28/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Stralsunder Chaussee“ vom 17. Dezember 1997
Sachverhalt
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Damgartener Chaussee 61c“ war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Netto Lebensmittelverbrauchermarkt, ein Mc Donalds Restaurant und einen Autobetrieb. Das Planverfahren ruht seit dem Jahr 1998, u.a. aufgrund der hohen Erschließungskosten für den Ausbau der Anbindung an die Bundesstraße.
Das Grundstück hat zwischenzeitlich den Eigentümer gewechselt und wird derzeit mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“, im Verfahren nach § 13 a BauGB überplant.
Insofern können die Beschlussfassungen zum Bebauungsplan Nr. 44 aufgehoben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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955,3 kB
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