Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-24/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss 2023 in Höhe von 137.786,68 Euro.

 

 

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Sachverhalt

Die Ergebnisrechnung 2023 weist im Saldo der Erträge und Aufwendungen einen Fehlbetrag von - 137.786,68 Euro aus.

 

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V sind der Ergebnis- und Finanzhaushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Aus dem für den Ergebnishaushalt geltenden Gesamtdeckungsprinzip i. S. des § 12 Nr. 1 GemHVO-Doppik ergibt sich, dass der Ausgleich für das laufende Jahr gegeben ist, wenn die Erträge insgesamt mindestens die Aufwendungen decken. Das ist bei einem negativen Ergebnissaldo nicht gegeben.

Nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V kann ein Jahresfehlbetrag, soweit dieser durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Die Entnahme ist in diesem Rahmen möglich, soweit in der Kapitalrücklage seit Beginn der Doppik zugeführte Beträge aus investiven Zuweisungen gegenüberstehen.

Bestand der zKRL am 01.01.2023:    +   9.981.938,83 Euro

Investive Zuweisungen 2023     +   1.283.847,09 Euro

notwendige Entnahme zum Haushaltsausgleich:  -       137.786,68 Euro

Bestand der zKRL am 31.12.2023:    + 11.127.999,24 Euro

 

Zu prüfen ist die vorgeschriebene maximale genehmigungsfreie Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage. Diese ergibt sich aus der Differenz der planmäßigen Abschreibungen saldiert um die korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zum Anlagevermögen.

 

Abschreibungen 2024:        4.376.686,11 Euro

Auflösung Sonderposten 2024:       1.913.581,76 Euro

Saldo = maximale Entnahme        2.463.104,35 Euro

 

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beträgt 137.786,68 Euro und liegt unter dem Saldo der Abschreibungen und der Erträge der Sonderpostenauflösung und ist damit genehmigungsfrei.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten, die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 2023 zum Zweck des Haushaltsausgleichs der Jahresrechnung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

 

Produkt / Sachkonto:

 

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

 

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