Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-24/779

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-24/779

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe
 

- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen ergebenden Jahresergebnisses,
 

- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos
 

- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen
- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
 

- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),
 

- der Steuerhebesätze
- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie
- der voraussichtlichen Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

 

Im Finanzplanungszeitraum 2024-2027 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im
 

1. Ergebnishaushalt
 

Ergebnisse per 31.12.2023:    +6.719.600 EUR (vorläufig)
 

Fehlbedarfe (-)/ Überschüsse (+)

2024:       - 3.432.700 EUR

2025:           - 787.700 EUR
2026:        - 1.032.500 EUR
2027:           - 940.800 EUR

2024-2027 gesamt:     - 6.193.700 EUR

 

Der Fehlbedarf im Finanzplanungszeitraum kann durch den Ergebnisvortrag und eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (zKRL) ausgeglichen werden.

Die zKRL hat einen Bestand zum 31.12.2023 von 11,07 Mio. EUR.
 

Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum damit erreicht.
 

2. Finanzhaushalt
 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach Abzug der Tilgung nicht negativ ist.
 

Überschuss lfd. E/A mit Vortrag

per 31.12.2023:     + 441.475 EUR
 

2024:       - 2.852.400 EUR  (Tilgung 725.000 EUR)

2025:       - 3.128.800 EUR (Tilgung 706.000 EUR)

2026:       + 100 Euro   (Tilgung 666.900 EUR)

2027:      + 100 Euro   (Tilgung 519.000 EUR)

 

Da dieser Saldo am Ende des Finanzplanungszeitraumes positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.
 

Diese Betrachtung stellt die Liquidität der Stadt Ribnitz-Damgarten nicht vollständig dar. Investive Zahlungsvorgänge werden nicht herangezogen. Der Mittelabfluss erfolgt durch den Umfang der Maßnahmen in Größenordnungen im investiven Bereich.

 

Der Saldo der laufenden und der investiven Ein- und Auszahlungen beträgt am Ende des Finanzplanungszeitraumes + 8,1 Mio. EUR.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum nicht eingeplant, bei der gegenwärtigen Kostenentwicklung in Folgeplanungen jedoch nicht auszuschließen.
 

 


 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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