Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/780

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/780

 

Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Körkwitzer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 8. März 1999/27. September 2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt

 

  • begrenzt im Westen und Norden durch die Straße „Am See“
  • im Osten durch ein Grabengrundstück und die Grundstücke „Am See 50“ und „Rostocker Straße 5“
  • im Süden durch die „Rostocker Straße“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 25/8, 25/9, 25/10 und 25/11 der Flur 15 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Ziele der Änderung und Ergänzung

 

  • Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung der Gebäude
  • Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

  1. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Eine Neuausrichtung der Bebauung im Bereich des Kreisels Rostocker Straße / Körkwitzer Weg / Am See, als Pendant zum Gebäude der Wohnungsgenossenschaft (WG) am Bodden, ist bereits seit längerer Zeit eine Zielstellung in der Stadtplanung. Entsprechend wurde der Bebauungsplan Nr. 19 bereits im Rahmen einer IV. Änderung im Jahr 2010 geändert. Aus diesen Festsetzungen heraus wurde u.a. auch die Bebauung und Neugestaltung des Bürgermeistergartens entwickelt.

Nunmehr hat die WG Am Bodden auch das Grundstück „Rostocker Straße 9“ erworben und strebt unter Einbindung der angrenzenden Flurstücke eine Neubebauung des Bereiches an. Ziel ist ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss.

Die Gestaltung wird einvernehmlich mit dem Bau- und Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Es ist aber bereits absehbar, dass die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der IV. Änderung zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung der Gebäude angepasst werden müssen, was ein entsprechendes Änderungsverfahren zum Bebauungsplan notwendig macht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...