30.01.2024 - 8 Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner gab erste Informationen zum Inhalt und zur Notwendigkeit der Beschlussvorlage. Dabei dankte er der WG Am Bodden für ihr Engagement zur Entwicklung dieses, für die Attraktivität des Stadteinganges, wichtigen Standortes. Dann übergab er das Wort an Herrn Schulz von der WG Am Bodden und an Herrn Mittelbach, dem von der WG beauftragten Architekturbüro.
Herr Schulz bestätigte die Ausführungen von Herrn Körner betr. der Bedeutung des Standortes. Insofern soll das zu errichtende Gebäude ein „Hingucker“ werden, sich aber auch von der Baustruktur einpassen. Es ist absehbar, dass die Baukosten aufgrund des schwierigen Baugrunds sehr hoch sein werden. Er rechnet mit 4 TEUR / m² Wohnfläche.
Herr Mittelbach stellte das geplante Vorhaben anhand eines Vortrages vor (Anlage zum Protokoll – ein Auszug). Er bestätigte, dass es sich um einen spannenden und wichtigen Standort am „Tor“ zur Stadt handele. Die größte Herausforderung für das Vorhaben wird neben dem Baugrund auch die leichte Hanglage des Grundstücks und die Hochwasserproblematik sein. Insofern schließt sich bereits eine Tiefgarage aus und es wurde vom Architekturbüro eine Variante entwickelt, die Stellplätze im Hofbereich auszuweisen. Derzeit stehen für die geplanten 26 Wohnungen 27 Stellplätze zur Verfügung. Im Erdgeschoss des Gebäudes sollen – entsprechend dem Wunsch der Stadt – Gewerbeeinheiten vorgesehen werden. Geplant sind mit Ausrichtung zur Rostocker Straße 3 größere Einheiten.
Es sind derzeit 2 bis 4 Raumwohnungen geplant. Das Gebäude selbst wird 3 Geschosse und ein Staffelgeschoss haben, wobei zum vorhandenen Gebäudebestand in der Rostocker Straße eine Abstufung erfolgt. Herr Mittelbach machte ebenso deutlich, dass die Kosten ein großes Thema sein werden. Eine Baugrunduntersuchung wird Aufschluss über die notwendigen Maßnahmen geben. Es ist aber absehbar, dass, auch wenn sehr effizient mit dem Grundstück umgegangen wird, mit einer Überschreitung der bislang festgesetzten GRZ um 10 bis 20 % gerechnet werden muss.
Herr Eggersmann fragte an, wie „Warmwasser“ produziert werden soll. Herr Schulz legte dar, dass man aufgrund der Kürze der Zeit hierzu noch keine Aussagen machen kann. Er geht aber davon aus, dass eine Wärmepumpe verbaut werden muss, da Fernwärme vermutlich nicht möglich sein wird.
Herr Körner legte dar, dass die kommunale Wärmeplanung für die Stadt in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema sein wird. Herr Huth ergänzte, dass der Anschluss an das Fernwärmenetz auf jeden Fall prüfenswert sei.
Herr Burmeister fragte an, ob die Miethöhe bereits absehbar sei. Herr Schulz informierte, dass es hierzu noch keine Entscheidung gibt. Denkbar ist sozialer Wohnungsbau oder eine Vermietung über den freien Markt. Es gilt aber der Grundsatz der WG, den Mietpreis grundsätzlich so gering wie möglich zu halten.
Auf die Frage von Herrn Schwarz zur Breite der Stellplätze, informierte Herr Schulz, dass bei einem Neubau bereits eine Breite von 2,70 m eingeplant wird.
Herr Voss begrüßte das Vorhaben, sah es aber auch als eine Herausforderung, da der Standort vom Baugrund sehr schwierig sei.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/780
Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Körkwitzer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 8. März 1999/27. September 2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt
- begrenzt im Westen und Norden durch die Straße „Am See“
- im Osten durch ein Grabengrundstück und die Grundstücke „Am See 50“ und „Rostocker Straße 5“
- im Süden durch die „Rostocker Straße“
geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 25/8, 25/9, 25/10 und 25/11 der Flur 15 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
- Ziele der Änderung und Ergänzung
- Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung der Gebäude
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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759,6 kB
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