Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/771
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage "Am Bodden", OT Langendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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30.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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27.02.2024
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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28.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/771
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage "Am Bodden", OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die Entwurfsunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17. Januar 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung der Entwurfsunterlagen zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 105 umfasst den Kleingartenverein „Am Bodden Langendamm e. V.“ sowie die angrenzende „Interessens-gemeinschaft Langendamm Tor 4“.
Planungsziel ist die Nutzungsänderung von „Kleingartenanlage“ in „Wochenendhausgebiet“. Des Weiteren wird auch ein Maß der baulichen Nutzung definiert. Diese Zielstellung entspricht dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich der Kleingartenanlage „Am Bodden“ bereits die Zielstellung „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“ aus.
Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB)/Behörden wurden frühzeitig beteiligt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Planunterlagen wurden in Bezug auf die von den TÖB vorgetragenen Anregungen und Hinweise überabeitet.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 09.12.2020
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss: 15.06.2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,2 kB
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