27.02.2024 - 4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einf...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Herr Keil erklärt die Beschlussvorlage. Es gab keine Einwände gegen den Beschluss. Von den anwesenden Gästen gab es den Hinweiss, dass die Infrastruktur in  Langendamm für eine so große Ferienhaussiedlung nicht vorhanden ist. Bei einer Ferienhaussiedlung muss von einer ganzjährigen Nutzung ausgegangen werden. Die engen Straßenverhältnisse ohne Gehweg, die kleinen Badebuchten und die Müllentsorgung sind dafür nicht vorbereitet.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/771

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage "Am Bodden", OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. die Entwurfsunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17. Januar 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung der Entwurfsunterlagen zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

 

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage