Beschlussvorlage - RDG/BV/VL-23/758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorlage Nr. 23/BV/VL-23/758

 

Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt entsprechend § 22 Abs. 2 Kommunal-verfassung M-V (KV M-V) i. V. m. § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V die Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH als 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz- Damgarten. 

 

Die Entscheidung ist erst nach einer positiven Stellungnahme bzw. Verfristung der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 Abs 1 KV M-V zu vollziehen.

 

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Sachverhalt

 

Die bevorstehende Zeit beinhaltet für die Stadt Ribnitz-Damgarten erhebliche Entwicklungsaufgaben, um die Funktionsfähigkeit als Mittelzentrum erhalten und festigen zu können.

 

Zum Zweck der Erfüllung dieser Entwicklungsaufgaben ist geplant, eine 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz- Damgarten in Form der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH zu errichten. Dabei lautet der Gegenstand des Unternehmens wie folgt:

 

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

 

(1) Gegenstand des Unternehmens ist:

- Die Beschaffung von Immobilien für den Wohnungs-, Gewerbe- und Freizeitbereich innerhalb und außerhalb der Stadt Ribnitz- Damgarten.

-  Die planerische Entwicklung von Grundstücken für den Wohnungs- und Freizeitbereich sowie für den Gewerbe- und Landwirtschaftsbereich innerhalb und außerhalb der Stadt Ribnitz- Damgarten.

- Die Durchführung von Baumaßnahmen jeglicher Art im Sinne eines Bauträgers auf eigenen und fremden Grundstücken innerhalb und außerhalb der Stadt Ribnitz-Damgarten.

- Der Besitz, die Verwaltung, Vermittlung und die Verwertung von Immobilien jeder Art zum Nutzen der Stadt Ribnitz- Damgarten.

(2) …

 

Ziel ist es dabei, durch die unmittelbare Verantwortung der Geschäftsführung einen effizienteren Ablauf und ein noch direkter wirkendes Controlling der Erfüllung dieser Aufgaben zu erreichen.

 

Ebenfalls besonders wichtig ist die Errichtung der Städtischen Entwicklungs-GmbH in Hinblick auf das Recruiting der erforderlichen Arbeit nehmenden Persönlichkeiten. Die Abbildung der Aufgaben innerhalb der Verwaltung ist für potentielle Fachkräfte zu unattraktiv. Besonders deutlich wird dies bei den vergeblichen Bemühungen, die im Projektbüro Pütnitz innerhalb der Verwaltungsstruktur seit langer Zeit ausgeschriebenen Stellen zu besetzen. Eine besondere Bedeutung kommt der Besetzung der projektleitenden Geschäftsführung in der Gesellschaft als Mittel zur Steigerung der Effektivität zu.

 

Bei der Finanzierung der Gesellschaft werden die Haushaltsmittel zum Einsatz kommen, die ansonsten für die Erledigung der Aufgaben innerhalb der Verwaltungsstruktur im Haushalt veranschlagt werden müssten. Hier sind vor allem die beiden Produkte “Vermögensbewirtschaftung Pütnitz” als auch “Städtebauliche Planung” betroffen. In der Summe werden ca. 470.000 € für die Entwicklungs-GmbH im Haushalt gebunden. Die möglicherweise entstehenden Aufwendungen durch die Steuerbelastung der Umsätze der Gesellschaft mit der Stadt Ribnitz- Damgarten werden durch effektivere Prozesse mehr als ausgeglichen.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Entwicklungsgesellschaft nach § 68 Abs. 2 KV M-V liegen vor. Sie dient offensichtlich einem öffentlichen Zweck, steht im angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit sowie zum voraussichtlichen Bedarf der Stadt Ribnitz- Damgarten und kann die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen.

 

Nach § 68 Abs. 4 Nr. 3 ist die Betreibung des Unternehmens in einer Organisationsform des Privatrechts, hier einer GmbH, zulässig und unter Berücksichtigung des Vorgesagten geboten.

 

Die nach § 68 Abs. 7 KV M-V vorgeschriebene Anforderung der Stellungnahme von IHK und Handwerkskammer ist erfolgt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

11402900_5032; 51100114_5032; 51100114_5626 

Verfügbare Mittel des Kontos:

479.500 € 

 

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Anlagen

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