30.01.2024 - 15 Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 30.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung - Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Huth stellte die Beschlussvorlage vor.
Hintergrund der geplanten „Errichtung der städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH“ ist die Pütnitzentwicklung. Nach wie vor ist im „Projektteam Pütnitz“ eine leitende Stelle unbesetzt. Deren Aufgaben übernehmen seit Monaten Herr Körner und Herr Huth, oft unter Vernachlässigung anderer Aufgaben. Dem muss dringend abgeholfen werden, da die Leistungsanforderungen auch stetig steigen.
Um den Projekterfolg von Pütnitz nicht zu gefährden, muss die Kapazitätsschlagkraft dringend erhöht werden. Eine Chance hierfür gibt es, sofern die Stelle eine andere Flexibilität bekommt, als es in der Verwaltung möglich ist. Dieses ist machbar, in dem eine Entwicklungsgesellschaft als Tochter der Stadt geschaffen wird und die Person hier als Geschäftsführer fungieren kann. Auch die Entwicklung von Bestwood wäre über die Gesellschaft denkbar, beispielsweise wenn private Finanzierungsquellen generiert werden müssen.
Herr Huth führte weiter aus, dass der Gesellschaftervertrag sehr allgemein gehalten ist, damit auf zukünftige Erfordernisse flexibel reagiert werden kann.
Herr Körner unterstützte die Argumentation des Bürgermeisters und bestätigte, dass es seit längerem keine geeigneten Interessenten für die ausgeschriebene Stelle gibt. Seitens der Verwaltung wird nur der Weg gesehen, für eine Stellenbesetzung die öffentliche Verwaltungsstruktur zu verlassen. Die städtische Entwicklungsgesellschaft agiert in einer eigenen Struktur, die letztlich aber durch den Bürgermeister und die politischen Gremien gesteuert wird.
Herr Schwarz sah es kritisch, dass diese wichtige Beschlussvorlage den Mitgliedern als Tischvorlage übergeben wurde. Auch sieht er Probleme in der Finanzierung und fragte an, wie sich dieses Vorhaben auf den Haushalt auswirkt. Er mahnte eine Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit an. Es muss klargestellt werden, was auf die Stadt zukommt.
Herr Huth stellte dar, dass keine Mehrkosten entstehen, da letztlich nur die für Projektentwicklung Pütnitz zur Verfügung stehenden Kosten verwandt werden. Konkret werden die beiden jetzigen Mitarbeiter der Entwicklungsgesellschaft zugeordnet sowie die offene Leitungsstelle für den Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft verwandt. Betr. der konkreten Kosten stellte er in Aussicht, dass hier in den nächsten Wochen eine Klärung erfolgt und somit zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung weitere Informationen gegeben werden können.
Herr Voß hatte Verständnis für die grundsätzliche Überlegung, dass man privatrechtlich oft praktikablere Lösungen finden kann, als es in der städtischen Struktur möglich ist. Er äußerte die Befürchtung, dass sich die Stadt in Bezug auf den Umfang der Großprojekte wie ehemalige Kreisverwaltung, Bestwood und auch Pütnitz übernimmt.
Herr Widuckel unterstützte die Errichtung der geplanten Gesellschaft, denn Pütnitz müsse unbedingt vorangebracht werden. Auch Herr Stuht begrüßte die geplante Trennung von Verwaltung und wirtschaftlicher Betätigung. Auch sah er in der offenen Formulierung des Gesellschaftervertrages kein Problem, da dieser nur einen „Mantel“ darstelle.
Herr Schacht nahm nunmehr wieder an der Sitzung teil.
Beschluss
Beschlussvorlage Nr. 23/BV/VL-23/758
Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt entsprechend § 22 Abs. 2 Kommunal-verfassung M-V (KV M-V) i. V. m. § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V die Errichtung der Städtischen Entwicklungsgesellschaft mbH als 100%ige Tochter der Stadt Ribnitz- Damgarten.
Die Entscheidung ist erst nach einer positiven Stellungnahme bzw. Verfristung der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 77 Abs 1 KV M-V zu vollziehen.
Anlagen zur Vorlage
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