Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/732
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über die II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ (Neuaufstellung vom 10.09.2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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05.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.09.2023
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Beschlussvorschlag
Aufstellungsbeschluss über die II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet West I“ (Neuaufstellung vom 10.09.2010)
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/732
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die mit Ablauf des 10. September 2010 wirksam gewordenen Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet West I“, begrenzt
- im Norden durch die „Alte Klockenhäger Landstraße“ und die „Klockenhäger Straße“
- im Südosten durch die „Rostocker Straße“ (ehemals B 105)
- im Südwesten durch landwirtschaftliche Fläche
- im Westen durch das Betriebsgelände von DOKA Schalungstechnik (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 der Stadt Ribnitz-Damgarten)
wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB um den nachfolgenden Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch die „Klockenhäger Straße“
- im Westen und Süden durch landwirtschaftliche genutzte Flächen
- im Osten durch die vorhandene Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet West I“
ergänzt.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Einbeziehung der Flurstücke 7, 12/2, 12/7, 12/8, 13/3, 13/4, 13/5, 13/6, 15/5, 15/11 der Flur 9 Gemarkung Ribnitz (= Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „DOKA-Schalungstechnik“) in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1
- Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“
- Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VE-Plan) Nr. 9 „DOKA-Schalungstechnik“ ist seit dem 20.11.1995 in Kraft. Die Festsetzungen des VE Plan sind vorhabenkonkret gefasst, d.h. zulässig sind Verwaltungsgebäude, Produktionshallen für Schalungsteile und Freilager als Blocklager.
Das Vorhabengrundstück wurde bereits vor mehreren Jahren von der DOKA an einen neuen Eigentümer veräußert. Dieser Eigentümer möchte die Flächen für andere gewerbliche Zwecke nutzen, als es der VE Plan derzeit zulässt. Hierzu hat er einen Antrag für eine entsprechende Änderung der Bauleitplanung gestellt.
Es ist sinnvoll, den angrenzenden B-Plan Nr. 1 „Gewerbegebiet West I“ auf das VE-Plangebiet Nr. 9 „zu erstrecken“. Als Art der baulichen Nutzung wären dann hier „Gewerbebetriebe aller Art“ zulässig.
Der Antragsteller hat die Übernahme der für das Planverfahren anfallenden Kosten erklärt. Sofern sich eine Aufhebung des VE-Planes Nr. 9 als notwendig erweist, kann dieses im Parallelverfahren erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229,7 kB
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