Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/687
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Sondergebiet an der Stralsunder Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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13.06.2023
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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28.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BA/BA-23/687
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet an der Stralsunder Chaussee“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, begrenzt:
- im Norden durch die Bundestraße B 105 („Stralsunder Chaussee“)
- im Osten durch die Kleingartenanlage „Morgenrot“ und die Straßenmeisterei
- im Süden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 94 („Jaromarstraße“)
- im Westen durch vorhandene Wohnbebauung und gewerblich genutzte Flächen
werden aufgehoben:
- Aufstellungsbeschluss Nr. 23/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 26. März 1997
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 28/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 17. Dezember 1997
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 44 war die Beseitigung des vorhandenen städtebaulichen Missstandes (Abbruch desolater baulicher Anlagen) am Stadteingang von Damgarten als Voraussetzung für eine städtebauliche Neuordnung. Geplant war die Errichtung eines Autobetriebes (Bestandssanierung), eines MC-Donalds Restaurants sowie eines Lebensmittel-verbrauchermarktes. Das Konzept des damaligen Eigentümers und Investors kam aus verschiedenen Gründen nicht zum Tragen und das Verfahren ruht seit 1999.
Die Fläche wurde nunmehr weiter veräußert. Der neue Investor plant eine Wohnbebauung. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen über den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,8 kB
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