20.06.2023 - 6 Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner erläutert kurz die Vorlage. Ziel des B-Planes Nr. 44 war die Beseitigung des vorhandenen städtebaulichen Missstandes am Stadteingang von Damgarten als Voraussetzung für eine städtebauliche Neuordnung. Die Fläche wurde nun weiter veräußert. Der neue Investor plant eine Wohnbebauung. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen über den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 geschaffen werden.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/687

 

Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Sondergebiet an der Stralsunder Chaussee“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten, begrenzt:

 

 

werden aufgehoben:

 

  •                                                                                                       Aufstellungsbeschluss Nr. 23/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 26. März 1997

 

  •                                                                                                       Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 28/3.1-(94-99) über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Ribnitz-Damgarten vom 17. Dezember 1997

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage