Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/624

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BA/BA-23/624

 

Aufhebungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Lebensmitteldiscounter Damgartener Chaussee 61c“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Folgende Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Lebensmitteldiscounter Damgartener Chaussee 61c“, begrenzt:

 

  • im Norden durch die Damgartener Chaussee und eine Tankstelle (Damgartener Chaussee 61b)
  • im Westen durch einen Lärmschutzwall zur Wohnbebauung an der Theodor-Fontane-Straße (Bebauungsplangebiet Nr. 8, Wohnbebauung Damgartener Chaussee)
  • im Süden durch unbebaute Grundstücke an der Theodor-Körner-Straße (Bebauungsplangebiet Nr. 8, Wohnbebauung Damgartener Chaussee)
  • im Osten durch Brachflächen (Damgartener Chaussee 62)

 

werden aufgehoben:

 

  •                                                                                                      Aufstellungsbeschluss Nr. 31/2-(09-14) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Lebensmitteldiscounter Damgartener Chaussee 61c“ vom 26. Februar 2014

 

  •                                                                                                      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. 32/1-(09-14) über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Lebensmitteldiscounter Damgartener Chaussee 61c“ vom 30. April 2014

 

  •                                                                                                      Abwägungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-14/030 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Lebensmittel-Discounter Damgartener Chaussee 61 c" vom 3. September 2014

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VB-Plan) Nr. 30 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Lebensmitteldiscounter Damgartener Chaussee 61c“ war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters (Norma) – an dem bisherigen Standort. Bedingt durch einen Eigentumswechsel am Discounter-Grundstück in Verbindung mit der Neuausrichtung der Zielstellung von Norma und den Bestrebungen der Stadt zur Erweiterung des angrenzenden Wohngebietes (B-Plan Nr. 8) erfolgte die Überplanung des VB-Planes Nr. 30 mit dem B-Plan Nr. 95. Dieser sieht u.a. den Neubau des Discounters an der Damgartener Chaussee vor.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss des B-Planverfahrens Nr. 95 ist die Aufhebung des VB-Verfahrens Nr. 30 notwendig

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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