Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/520
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage südlich des Weidenweges“, OT Borg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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01.06.2022
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/520
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage südlich des Weidenweges“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Für die Flurstücke 31/36, 33/5, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/2, 46/4 tlw., 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54 und 137/2 der Flur m1 Gemarkung Borg wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden und Osten durch den „Weidenweg“
- im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wirtschaftsanlagen der Fa. Gut Klockenhagen
- im Süden durch Gehölzflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Bundesstraße B 105
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
- Sicherstellung der Erschließung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die naturräumliche Ausstattung wie die vorhandenen Gehölzpflanzungen oder auch die Landwehr an der westlichen Plangebietsgrenze sind bei der weiteren Planung zwingend zu beachten und notwendige Abstände zu wahren.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 30 ha. Flächeneigentümer ist die Stadt. Der Pächter trägt die Entwicklungsabsicht grundsätzlich mit.
Die Entwicklung der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll in Zusammenarbeit zwischen der Stadt, den Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH und ggf. weiterer Partner erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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768,8 kB
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