15.06.2022 - 15 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 15.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf begrüßt das Vorhaben ausdrücklich. Die Photovoltaikanlage wird ermöglichen, dass die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH und gegebenenfalls weitere Partner eigenen Strom erzeugen können. Es ist eine Chance, etwas unabhängiger vom Weltmarkt zu werden. Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine von der Stadt verpachtete Wiese. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit einer Größe von ca. 30 ha. hat max. 33 Bodenpunkte und ist somit aus landwirtschaftlicher Sicht nicht sehr hochwertig.
Herr Stadtvertreter Leipold erfragt, ob Alternativen geprüft wurden. Er hält die exponierte Lage an der B105 nicht für geeignet und sieht hier eher eine Chance für weitere Wohnbebauung. Photovoltaikanlagen sollten eher im Hinterland betrieben werden.
Herr Bürgermeister Huth erläutert, dass es sich um die einzige Fläche im Eigentum der Stadt in dieser Größe handelt, die über so wenige Bodenpunkte verfügt und zudem den Vorteil besitzt, in der Nähe des Umspannwerks zu liegen. Die Liegenschaft ist alternativlos. Den optisch störenden Effekt schätzt er nicht als hoch ein. Er bewertet es als äußerst positiv, dass mit der Fa. WEMAG ein seriöser Partner gefunden wurde und nicht auswärtige Investoren, sondern die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH an der Erzeugung grünen Stroms beteiligt ist.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Leipold führt Herr Bürgermeister Huth aus, dass ein Flächentausch nicht in Betracht gezogen wurde. Solche Verhandlungen sind äußerst zeitintensiv und somit kontraproduktiv.
Herr Stadtvertreter Kreitlow erklärt, dass sich der Ortsbeirat Klockenhagen nach ausführlicher Diskussion einstimmig für das Vorhaben ausgesprochen hat.
Herr Stadtvertreter Kreitlow und Herr Stadtvertreter Schacht regen an, auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ein Mitinvestment zu ermöglichen, zum Beispiel in Form einer Solargenossenschaft.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Meister führt Herr Bürgermeister Huth aus, dass durch die ca. 30 MW-Anlagen durch gute Sonnenauslastung ungefähr 30 Gigawattstunden Energiemenge erzeugt werden können.
Frau Stadtvertreterin Bonke nimmt ab 18:56 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Stadtvertreter Gohs betont als wichtigen Gesichtspunkt für eine Beschlussfassung den Vorteil der bestehenden Genehmigungsfähigkeit und den positiven Einfluss auf die Einnahmen der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH, an denen die Stadt beteiligt ist.
Frau Stadtvertreterin Wippermann erklärt für die Fraktion SPD/Grüne, dass diese die Beschlussfassung als einen ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit von anderen Energiequellen mitträgt. Sie schätzt ein, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen steigen wird.
Frau Stadtvertreterin Wippermann macht darauf aufmerksam, dass es noch viel Potential auf Dachflächen gibt und insbesondere die Gebäude der Gebäudewirtschaft in naher Zukunft mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden sollten. Herr Bürgermeister stimmt zu und informiert darüber, dass die Stadtwerke GmbH es als Herausforderung ansehen, auch Privateigentümer für diese Art der Energieerzeugung zu gewinnen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/520
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage südlich des Weidenweges“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Für die Flurstücke 31/36, 33/5, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/2, 46/4 tlw., 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54 und 137/2 der Flur m1 Gemarkung Borg wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden und Osten durch den „Weidenweg“
- im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wirtschaftsanlagen der Fa. Gut Klockenhagen
- im Süden durch Gehölzflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Bundesstraße B 105
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
- Sicherstellung der Erschließung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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