Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/481 

 

Satzungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen im Verfahren gem. § 13 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 31. Mai 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 31. Mai 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 31. Mai 2022 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen in Kraft.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die große Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbeflächen im GWG Tannenberg bedingt eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Neben der Ausweisung von Parzellierungsvorschlägen erfolgt in Teilbereichen eine Konkretisierung von Baugrenzen; Berücksichtigung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen sowie auch die korrekte Übernahme von Gehölzpflanzungen (Bestand).

 

Mit dem Entwurf der Bebauungsplanänderung wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden beteiligt. Die Seitens der TöB / Behörden gegebenen Hinweise wurden beachtet und sind in den Planentwurf eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

                    Aufstellungsbeschluss: 19. August 2020

                    Beschluss zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB und Änderung der Verfahrensbezeichnung in II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28: 8. Dezember 2021

                    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 8. Dezember 2021

 

Bemerkung:

Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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