Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/442

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/442

 

Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. für den mit Ablauf des 9. Juni 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine III. Änderung und II. Ergänzung aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104/35, 104/40 tlw. und 104/45 tlw. der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Ergänzungsbereich und die Flurstücke 104/17 und 104/18 der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Änderungsbereich.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt umgrenzt:
  • im Norden durch die ehemaligen „DELFA“ Hallen und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden und Westen durch die Straße „Am Tannenberg“

 

  1. Ziele der Änderung:
  • Ausweisung von Gewerbeflächen
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken, vornehmlich auch in Klockenhagen, ist weiterhin sehr hoch. Da kaum mehr vermarkungsfähige Flächen im Gewerbegebiet Tannenberg zur Verfügung stehen, wird eine wird Neuausweisung von Gewerbeflächen angestrebt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt zeigt eine Erweiterungsmöglichkeit südlich und östlich der ehem. „DELFA“ Hallen auf. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und eines Privaten. Diese Flächen sollen mittels der III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“ überplant werden

Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt bzw. stellen sich als Brachland dar. Die Planungskosten tragen die Eigentümer der Flächen – in Abhängigkeit von ihren Flächenanteilen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...