06.04.2022 - 9 Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schneider nahm aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/442

 

Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. für den mit Ablauf des 9. Juni 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine III. Änderung und II. Ergänzung aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104/35, 104/40 tlw. und 104/45 tlw. der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Ergänzungsbereich und die Flurstücke 104/17 und 104/18 der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Änderungsbereich.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt umgrenzt:
  • im Norden durch die ehemaligen „DELFA“ Hallen und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden und Westen durch die Straße „Am Tannenberg“

 

  1. Ziele der Änderung:
  • Ausweisung von Gewerbeflächen
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

20

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage