Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/409/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“ OT Klockenhagen im Verfahren gem. § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-21/409/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“ OT Klockenhagen im Verfahren gem. § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“ werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 23. November 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die große Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbeflächen im GWG Tannenberg bedingt eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Neben der Ausweisung von Parzellierungsvorschlägen erfolgt in Teilbereichen eine Konkretisierung von Baugrenzen; Berücksichtigung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen sowie auch die korrekte Übernahme von Gehölzpflanzungen (Bestand).
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Bisherige Beschlussfassungen:
- Aufstellungsbeschluss: 19. August 2020
- Beschluss zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB und Änderung der Verfahrensbezeichnung in II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.010,6 kB
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