Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/383
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen", Mecklenburger Straße, im beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/383
Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für das Flurstück 87/34 tlw. der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen und Norden durch den „Birkenweg“
- im Osten durch das Grundstück „Mecklenburger Straße 28“ mit der ASB Kita „Zwergengarten“
- im Süden durch die „Mecklenburger Straße“ (Landesstraße L 22)
- Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte (Lage des Baukörpers mit der überbaubaren Grundfläche im Baugrundstück)
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Der ASB plant nunmehr einen Neubau auf der westlich angrenzenden Freifläche, welche als öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der geplante Baukörper fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Insofern müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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696 kB
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