28.09.2021 - 7 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stuht erläuterte kurz die Beschlussinhalte, wobei er hervorhob, dass sich die Stadtvertretung eindeutig für den neuen Standort ausgesprochen hat. Herr Körner wies ergänzend darauf hin, dass das Thema auch in der letzten Sitzung des Ortsbeirates Klockenhagen unter Beteiligung von Eltern und Bürgern umfänglich besprochen wurde. Es gab dabei ein klares Bekenntnis, gemeinsam mit ASB diese Baumaßnahme durchzuführen. Er führte weiterhin aus, dass zur Erlangung von Baurecht ein „kleiner Umweg“ über einen einfachen Bebauungsplan genommen werden muss. Hintergrund ist, dass aus Gründen der städtebaulichen Einordnung aber auch von vorhandenen Leitungslagen nunmehr kein gestreckter Baukörper mehr entlang der Straße geplant wird, sondern eine L-förmige Kubatur. Ein entsprechender Lageplan wurde den BA-Mitgliedern zugereicht. Er hob hervor, dass es sich bei dem Grundstück nach wie vor um eine Innenbereichslage handelt und letztlich nur die Lage des Baukörpers über eine Baugrenzenfestsetzung geregelt werden muss. Insgesamt ist die geplante Aufteilung der Fläche sehr gelungen. Auch ein größerer öffentlicher Spielplatz kann integriert werden. In der Ortsbeiratssitzung wurden auch kritische Fragen gestellt und beantwortet. Insgesamt gibt es aber ein klares Votum für den neuen Kita-Standort. Die Umsetzung ist in 2022/23 geplant.

Herr Stuht erteilt Herrn Kiupel das Wort, welcher darstellte, dass die Standortfrage aus seiner Sicht nicht erledigt sei. Er verwies dabei auf eine Unterschriftensammlung, die allen BA Mitgliedern vorläge.

Dem widersprach Herr Körner, indem er auf die entsprechenden Abstimmungen in den Ausschüssen und der Stadtvertretung verwies. Auch sei die Meinung der Kritiker nicht die Mehrheitsmeinung. Dem schloss sich Herr Stuht an.

Herr Kiupel verließ die Sitzung.

Herr Schacht gab nochmals einen kurzen Rückblick auf die Ortsbeiratssitzung Klockenhagen im Begegnungszentrum. Auch hier gab es seitens der Anwesenden nur Zustimmung zum neuen Standort.

Herr Voß fragte an, was die Zielstellung für das bisherige Kita Gebäude sei. Herr Stuht wie auch Herr Körner wiesen darauf hin, dass die Klockenhäger entsprechende Ideen haben, wie beispielweise Räumlichkeiten für die Gemeinschaft. Allerdings gibt es hier noch keine Zusicherungen seitens der Stadt. Thematisiert wird die Nachnutzung erst wenn es sicher ist, dass die neue Kita auch gebaut wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/383

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 87/34 tlw. der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Westen und Norden durch den „Birkenweg“
  • im Osten durch das Grundstück „Mecklenburger Straße 28“ mit der ASB Kita „Zwergengarten“
  • im Süden durch die „Mecklenburger Straße“ (Landesstraße L 22)

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte (Lage des Baukörpers mit der überbaubaren Grundfläche im Baugrundstück)

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage