Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/377
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V", im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.10.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/377
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 8. September 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Das „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)“ vom 14. Juni 2021 ist anzuwenden, hier insbesondere auch die Neufassung der Fristen im § 13 b BauGB.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 102, „Wohngebiet Sandhufe V“, stellt die Fortsetzung der erfolgreichen Wohnbaulandentwicklung in Ribnitz Süd/Sandhufe dar. Der Geltungsbereich schließt sich unmittelbar östlich an den B-Plan Nr. 88, „Sandhufe IV“ und südlich an den B-Plan Nr. 64, „Sandhufe II“, an.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden frühzeitig beteiligt. Seitens der TöB / Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Stellungnahmen abgegeben, deren Inhalte in den Entwurfsunterlagen weitestgehend Berücksichtigung fanden.
Bisherige Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss: 11. Dezember 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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979,8 kB
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