28.09.2021 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stuht stellte die Beschlussvorlage vor. Auf Nachfrage von Herrn Stuht erläuterte Herr Keil die Thematik der Fristen des § 13 b BauGB. Auf die Frage von Herrn Schacht betr. der Anzahl der WE wurde die Zahl von ca. 50 genannt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/377

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 8. September 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Das „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)“ vom 14. Juni 2021 ist anzuwenden, hier insbesondere auch die Neufassung der Fristen im § 13 b BauGB.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage