Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.01.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
03.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/230
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, begrenzt
- im Norden durch die „Wasserstraße“ und eine Kai-Anlage zum Hafenbecken
- im Osten durch die rückwärtige Bebauung der „Wasserstraße“ und der „Schillstraße“, einen Graben und die „Schillstraße“
- im Süden und Westen durch Gehölz- und Schilfflächen
wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert.
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile im SO 1 Hafen
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Der Stadtausschuss Damgarten hat die Zielstellung formuliert, im Bereich des Hafens Damgarten einen Wohnmobilstellplatz für Kurzzeit-Übernachtungen zu integrieren. Die Kapazität sollte ca. 20 Stellplätze betragen.
Der Hafen Damgarten liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 61. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für diese Zielstellung herzustellen, muss die Zweckbestimmung des festgesetzten Sondergebietes in Bezug auf die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile ergänzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
891,5 kB
|