03.02.2021 - 7 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Voß vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben, Planungsrecht für 20 Wohnmobil-Stellplätze für Kurzübernachtungen im Bereich des Bebauungsplangebietes Hafen Damgarten zu schaffen, grundsätzlich zu begrüßen ist. Er spricht sich allerdings dagegen aus, da er diese mit den weiteren, ursprünglichen Planzielen Wohn- und Ferienbebauung in exponierter Lage für nicht vereinbar hält.

 

Ein weiteres Problem sieht er darin, dass eine Anlage für 20 Wohnmobile nicht kostendeckend betrieben werden kann, so dass sich voraussichtlich kein Mieter für die Stellfläche finden bzw. schnell der Wunsch nach einer Erweiterung aufkommen wird, die nicht im Interesse der Stadt sein sollte.

 

Herr Stadtvertreter Gohs, Vorsitzender des Stadtausschusses Damgarten, berichtet, dass dieser das Vorhaben intensiv begleitet. Mit dem heutigen Beschluss wird zunächst der Rahmen als Grundlage für die weitere Konkretisierung im Verlauf des Planverfahrens gesetzt. Der Ausschuss hat dabei die Entwicklung des gesamten Bebauungsplangebietes im Auge. Die Ausweisung eines reinen Wohnmobilplatzes ist nicht beabsichtigt. Es wird eine weiträumige öffentliche Nutzung angestrebt. Ein Konflikt mit der derzeitigen Nutzung soll vermieden werden, insbesondere auch weiterhin die Durchführung von Festivitäten möglich sein.

 

Herr Stadtvertreter Gohs verweist darauf, dass die Suche nach einem Investor für die Umsetzung der ursprünglichen Planziele, z. B. die Errichtung einer Hotelanlage, bereits seit ca. 10 Jahren erfolglos verläuft, so dass neue Ideen gefragt sind.

 

Herr Stadtvertreter Leipold regt im Zusammenhang mit den von Herrn Voß geäußerten Bedenken an, die Campingplatzsituation einmal insgesamt zu bewerten Der Wohnmobiltrend ist nicht zu übersehen. Es besteht auch die einheitliche Auffassung, dass die Schaffung von Stellplätzen grundsätzlich zu befördern ist. Es sollte aber eine Rentabilitätsbetrachtung für dieses Tätigkeitsfeld vorgenommen werden.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/230

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, begrenzt

 

  • im Norden durch die „Wasserstraße“ und eine Kai-Anlage zum Hafenbecken
  • im Osten durch die rückwärtige Bebauung der „Wasserstraße“ und der „Schillstraße“, einen Graben und die „Schillstraße“
  • im Süden und Westen durch Gehölz- und Schilfflächen

 

wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile im SO 1 Hafen

 

  1.     Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

24

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

3

 

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Anlagen zur Vorlage