Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-17/383-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-17/383-01

 

4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) und des § 50 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 8. Dezember 2021 folgende Änderungssatzung zur Straßenreinigungs-satzung erlassen:

 

Artikel I

 

1. Anlage 1 zur Satzung (Straßenverzeichnis für den Sommerdienst) wird wie folgt neu gefasst:

 

Anlage 1

 

Straßenverzeichnis für den Sommerdienst

 

(Straßen werden mit der Kehrmaschine gereinigt)

 

1. Bundesstraßen 3. Stadtstraßen

- Stralsunder Chaussee -  Am See

  -  Bahnhofstraße

2. Landes- und Kreisstraßen -  Damgartener Chaussee

-  Barther Straße/Saaler Chaussee bis  -  Fritz-Reuter-Straße 1 - 11 a und 23 - 30

 Waldstraße -  Rostocker Straße 1-12

-  Schillstraße -  Sanitzer Straße bis Ampel Umgehungsstraße

-  Körkwitzer Weg bis Ortseingangsschild  -  Lange Straße

-  Richtenberger Straße (L22) bis Ortsaus- -  Boddenstraße (vom Körkwitzer Weg bis

   gangsschild Richtung Ahrenshagen-Daskow  - zum Beginn des Garagenkomplexes

   (ohne 22, 24, 24 a, 25, 28, 30, 31, 31 a - k) -  Berliner Straße (vom Körkwitzer Weg bis

-  Rostocker Straße 13 bis Ortsausgangs-    G.-A.-Demmler-Straße)
   schild Richtung Rostock (ohne 46-86) 

 

2. Anlage 2 zur Satzung (Straßenverzeichnis für den Winterdienst), Kategorie 1, wird für die Stadtteile Ribnitz und Damgarten wie folgt neu gefasst:

 

Kategorie 1

Normaler Winterdienst

 

Ribnitz

- Alte Klockenhäger Landstraße

- Am Markt

- Am Nettelrade

- Am See

- Bahnhofstraße

- Bauermeisterplatz

- Bei der Kirche

- Beim Handweiser

- Berliner Straße (vom Körkwitzer Weg bis G.-A.-Demmler-Straße)

- Boddenstraße

- Damgartener Chaussee

- Drei Linden

- Freudenberger Weg

- Fritz-Reuter-Straße 1 – 11 a und 23 - 30

- Gänsestraße

- Georg-Adolf-Demmler-Straße

- Hirtenstraße

- Käthe-Miethe-Straße 1 - 19

- Klüßenberg

- Kuhlrader Landweg

- Lange Straße

- Martin-Andersen-Nexö-Straße

- Mauerstraße

- Mittelweg

- Mühlenberg

- Mühlenstraße

- Musikantenweg

- Nizzestraße

- Nördlicher Rosengarten

- Parkstraße

- Rostocker Straße 1 - 12

- Sandhufe

- Sanitzer Straße bis Ampel Umgehungstraße

- Scheunenweg

- Südlicher Rosengarten

- Ulmenallee

- Wortlandstraße

 

Damgarten

- An der Mühle

- Neue Straße

- Schulstraße

- Stralsunder Straße bis 52

- Waldstraße

 

3. Anlage 2 zur Satzung (Straßenverzeichnis für den Winterdienst), Kategorie 2, wird für die Stadtteile Ribnitz und Damgarten und den Ortsteil Klockenhagen wie folgt ergänzt/geändert:

 

Kategorie 2

Eingeschränkter Winterdienst (Winterdienst nach Bedarf)

 

Ribnitz

- Berliner Straße 9 - 12

- Fritz-Reuter-Straße 12-22

 

Damgarten

- Herderstraße

- Jaromarstraße

- Querstraße

- Schillerstraße

 

Klockenhagen

- Heinrich-Peters-Straße

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Huth

Bürgermeister

 

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten wurden für den Sommerdienst die Reinigung der Straße, Rinnsteine, Gehwege sowie sonstigen zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn liegende Teile des Straßenkörpers auf die Anlieger übertragen.

 

In den aufgeführten Straßen der Anlage 1 wird die Fahrbahn durch eine Straßenkehr-maschine gereinigt, da hier den Anliegern eine Reinigung der Fahrbahn und des Rinnsteines nicht zugemutet werden kann. Aufgrund baulicher Veränderungen im Stadtgebiet sollte eine Anpassung der Reinigung vorgenommen werden.

 

1. Die Herderstraße, Querstraße und Schillerstraße im Stadtteil Damgarten waren ursprünglich in der Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung aufgeführt, da den Anliegern aufgrund der Besucherströme zum EDEKA Markt eine Reinigung der Straße nicht zugemutet werden konnte. Mit dem Wegfall des Marktes sind weniger Nutzer der Straße festzustellen. Die zeitlichen Befristungen der Parkplätze wurden ebenfalls zurückgebautt, sodass die Autos durchgehend parken können. Dadurch wird der Sinn der Straßenkehrung mit einer Kehrmaschine runtergesetzt, weil die Kehrmaschine nicht mehr bis an den Bord reinigen kann (was auch bisher schon ein Problem war).

 

Es wird daher empfohlen, den Bereich der Herderstraße, Querstraße und Schillerstraße aus der Anlage 1 zu streichen und die Reinigung der Fahrbahn zurück auf die Anlieger zu übertragen. Es werden ca 644 m Straßenlänge gestrichen. Diese drei Straßen sind aus vorgenannten Gründen im Winterdienst der Kategorie 1 zugeordnet. Es empfiehlt sich bei einer Satzungsänderung, diese Straßen der Kategorie 2 (eingeschränkter Winterdienst) zuzuordnen.

 

2. Der EDEKA Markt ist umgezogen in die Saaler Chaussee. Ebenfalls wurde in diesem Bereich der Barther Straße und der Saaler Chaussee die Straße inklusive Gehwege ausgebaut. Die Besucherströme haben sich hierher verschoben.

 

In diesem Zusammenhang ist empfehlenswert, den Bereich der Barther Straße/Saaler Chaussee ab Ecke Querstraße bis Ecke Waldstraße in die Anlage 1 der Straßenreinigunggsatzung aufgenehmen und dort zukünftig einmal wöchentlich die Straßenkehrmaschine fahren zu lassen. Es werden ca. 500 m Straßenlänge aufgenommen. In der Saaler Chaussee wird der Winterdienst durch die Straßenmeisterei ausgeführt. Hier sind keine Änderungen erforderlich.

 

3. Die Richtenberger Straße ist ebenfalls eine vielbefahrene Straße und sieht insbesondere im Herbst durch das Laub der Bäume unsauber aus. Hier kann den Anliegern eine Reinigung der Fahrbahn und des Rinnsteines nicht zugemutet werden. Bisher ist diese Straße nicht in die Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung aufgenommen worden. Es wird empfohlen, die Richtenberger Straße in die Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung aufzunehmen und auch dort zukünftig einmal wöchentlich die Straßenkehrmaschine fahren zu lassen. Es werden
ca. 770 m Straßenlänge aufgenommen. In der Richtenberger Straße wird der Winterdienst durch die Straßenmeisterei ausgeführt. Hier sind keine Änderungen erforderlich.

 

4. Die Straße „Zum Voßberg“ (Neuheide/Klein Müritz) verbleibt in Kategorie 2, Winterdienst. Die Eigentümer von Ackerflächen in diesem Bereich werden nicht zur Winterdienstgebühr herangezogen.

 

5. Ein Teilstück der Boddenstraße in Ribnitz soll ebenfalls in die Straßenreinigung mit aufgenommen werden. Vom Körkwitzer Weg bis zum Anfang der Garagen ist ein Bordstein. Aufgrund des Einkaufszentrums ist diese Straße ebenfalls stark befahren. Der obere Teil der Boddenstraße ist ohne Bordsteinkante. Hier verläuft neben der Straße ein Sickergraben. Durch die Abschüssigkeit der Straße wird immer Sand und Unrat in den zu reinigenden Teil der Straße gespült. Daher wird empfohlen, die Boddenstraße vom Körkwitzer Weg bis Anfang Garagen (ca 350 m) mit in die Straßenreinigung aufzunehmen.

 

6. Des Weiteren wurden neu entstandene Straßen hinzugefügt und Klarstellungen vorgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

 

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Anlagen

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