Beschlussvorlage - Se/BV/FA-21/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Se/BV/FA-21/061

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Semlow für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Gemeindevertretung Semlow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang.
Ihm sind gem. § 60 Abs. 3 KV M-V der Rechenschaftsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

Die Bilanzsumme beträgt     3.591.227,93 EUR.

Die Finanzrechnung weist für 2018 ein positives

Ergebnis der liquiden Mittel i. H. v.             9.880,63 EUR aus.

 

Der Haushaltsaugleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist nicht gegeben.

 

Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber der Bilanz zum 31.12.2017 von 865.932,68 EUR auf 869.950,87 EUR.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss der Gemeinde Semlow zum 31.12.2018 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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