29.11.2018 - 10 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte die Beschlussvorlage.

Herr Dietzel fragt an, ob die aktuellen Entwicklungen betr. des Sportpalastes Auswirkungen auf die Planung haben. Herr Körner stellte dar, dass das Objekt nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist und auch von Beginn an die Prämisse stand, dass die Planung die vorhandene Nutzung vom Sportpalast nebst Kegelbahn nicht gefährdet. Dabei unterstrich er nochmals, dass die Stadt das Objekt nicht erwirbt.

Herr Schacht bat um Informationen bezüglich des Möbelhauses, worauf Herr Körner erläuterte, dass die Stadt zusammen mit dem Eigentümer Standortalternativen sucht.

Auf Nachfrage von Herrn Stuht bestätigte Herr Körner, dass gem. Bestätigung im Bauausschuss die Gebäudewirtschaft weiterhin als Investor für die Mehrfamilienhäuser im Gespräch ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/687

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. Kreisverwaltung“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 333/5 tlw., 334/8, 334/11, 334/12, 335/12, 335/17, 335/20 tlw., 335/22, 335/23 und 337/2 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch den Boddenwanderweg
  • im Osten durch das Stadion „Am Bodden“
  • im Süden durch das Grundstück „Damgartener Chaussee 42“ (Sportpalast und Kegelbahn) sowie die „Damgartener Chaussee“
  • im Westen durch die Bebauung „Fritz-Reuter-Straße 30“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Abbruch des vorhandenen Gebäudebestandes
  • Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und einer Vorhaltefläche für eine Kindertagesstätte
  • Neuordnung der Erschließung einschließlich Ausweisung einer öffentlichen Parkplatzfläche
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8188&selfaction=print