21.06.2018 - 14 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Waack, Petra
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Körner informierte die Mitglieder des Finanzausschusses über den Stand der im Haushalt 2018 geplanten Maßnahmen. Eine entsprechende Liste mit 38 Maßnahmen wird dem Finanzausschuss vorgelegt.
Zu 3. – Freilichtmuseum Mehrzweckhaus:
Bei der Planung des Gebäudes durch das Architekturbüro Stendel wurde festgestellt, dass die im Vorab kalkulierten Mittel nicht ausreichen. 40.000 Euro müssten zusätzlich aufgewendet werden.
Es wurde bereits vorgeschlagen, dass die im Protokoll vom 19.04.2018 in TOP 6 geplante Überdachung bzw. das Materiallager nicht umgesetzt wird, sondern für die Mehrkosten verwendet werden könnten.
Frau Erichson erfragte, ob die Chance besteht, mehr Zuschüsse über die LEADER-Förderung zu erhalten.
Herr Körner teilte mit, dass Mehrkosten zu 100 % von der Stadt getragen werden müssten, da es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt.
Herr Zilius erinnerte daran, dass Herr Fried Krüger noch eine Wirtschaftlichkeitsprognose nachreichen sollte und bis heute nicht vorliegt.
Diese Übersicht wird dem Protokoll im Anhang beigefügt.
Herr Körner informierte, dass keine Bausicherheit besteht, sondern noch über die tatsächliche Umsetzung des Projektes entschieden wird.
Beschluss
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.
Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-18/613
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik
Gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung nach den örtlichen Bedürfnissen während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.
In der Informationsvorlage werden der Ergebnis- und der Finanzhaushalt ergänzt um die Angaben per 5. Juni 2018 vorgelegt (Anlage).
Ergebnishaushalt | Plan 2018 | Ergebnis | Abweichung |
Summe lfd. Erträge | 24.795.400 | 17.552.168 | -7.243.232 |
Summe lfd. Aufwendungen | 27.809.000 | 15.030.016 | -12.778.984 |
Saldo lfd. Erträge und Aufwendungen | -3.013.600 | 2.522.152 | +5.535.752 |
Zinserträge | 849.800 | 169.540 | -680.260 |
Zinsaufwendungen | 267.500 | 199.854 | -67.646 |
Saldo Zinserträge und -aufwendungen | 582.300 | -30.313 | -612.613 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 9.676 | -9.676 |
Saldo ao. Erträge und Aufwendungen | 0 | -9.676 | -9.676 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage | 2.109.100 | 0 | -2.109.100 |
Jahresergebnis per 05.06.2018 | -322.200 | 2.482.163 | +2.804.363 |
Die Beurteilung des Ergebnisses durch Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen zu den Planansätzen zu diesem Zeitpunkt ist unter dem Aspekt zu betrachten, dass in Schulen und Sportstätten Unterhaltungsmaßnahmen erst in den bevorstehenden Ferien durchgeführt werden können. Das Haushaltsjahr verläuft nicht mit gleichen monatlichen Belastungen/Erträgen. So sind viele Erträge zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig, Abschläge für Energie, Wasser usw. sind bereits für das ganze Jahr angeordnet und im Ergebnis enthalten.
Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.
Finanzhaushalt | Plan 2018 | Ergebnis | Abweichung |
Summe lfd. Einzahlungen | 22.892.700 | 8.470.628 | -14.422.072 |
Summe lfd. Auszahlungen | 24.451.700 | 8.847.226 | -15.604.474 |
Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen | -1.559.000 | -376.598 | +1.182.402 |
Zinseinzahlungen | 849.800 | 171.016 | -678.784 |
Zinsauszahlungen | 267.500 | 63.008 | -204.492 |
Saldo Zinsein- und -auszahlungen | 582.300 | 108.008 | -474.292 |
Außerordentliche Einzahlungen | 0 | 600 | +600 |
Außerordentliche Auszahlungen | 0 | 0 | 0 |
Saldo ao. Ein- und Auszahlungen | 0 | +600 | +600 |
Investive Einzahlungen | 4.427.100 | 1.559.684 | -2.867.416 |
Investive Auszahlungen | 6.029.000 | 487.657 | -5.541.343 |
Saldo investive Ein- und Auszahlungen | -1.601.900 | +1.072.027 | +2.673.927 |
Tilgungsauszahlungen | 812.900 | 244.011 | -568.889 |
Saldo durchlaufende Gelder | 0 | 1.591 | +1.591 |
Jahresergebnis per 05.06.2018 | -3.391.500 | +561.616 | +3.953.116 |
Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:
Finanzergebnis per 31.12.2017: 11.252.887 Euro
Finanzergebnis per 05.06.2018: 561.616 Euro
Finanzergebnis gesamt: 11.814.503 Euro
Die kumulative Finanzrechnung stellt den Bargeldbestand der Stadt Ribnitz-Damgarten am
5. Juni 2018 dar.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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Anlagen
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