21.06.2018 - 19 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Bauausschussmitgliedern gab Herr Werth eine kurze Info zum Stand des anhängigen Gerichtsverfahrens mit dem unterlegenden Bewerber. Die Stadt hat die erste Instanz gewonnen, die Gegenpartei ist aber in die Berufung gegangen. Es ist nunmehr wichtig, dass die Stadt mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ein positives Signal zur Umsetzung ihres Planungswillens setzt.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/620

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 29/27, 139/3, 140/4, 141/4, 141/5, 141/6, 141/7, 142/12 tlw. der Flur 8 Gemarkung Ribnitz sowie die Flurstücke 99/4 und 99/5 der Flur 15 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die Bebauung „Jiciner Straße 3/4“, und die rückwärtige Bebauung des Grundstückes „Bergstraße 6“
  • im Osten durch die „Bergstraße“ und die Bebauung „Bergstraße 2, 2 a, 4 und 6“
  • im Süden durch die „Rostocker Straße“
  • im Westen durch die Bebauungen „Rostocker Straße 37“ und „Worthlandstraße 2, 4, 6, 8 und 10“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Ent-wicklung

 

  1. Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13
    Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen: 9

 

Nein-Stimmen

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage