21.06.2018 - 17 Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 21.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keil informierte über den Inhalt der beiden folgenden Beschlussvorlagen. Herr Röwer äußerte sich skeptisch betr. des teilweise in den Außenbereich reichenden Plangeltungsbereiches für des Bebauungsplanes Nr. 96. Herr Keil legte dar, dass es hierzu positive Vorabstimmungen mit dem Landkreis, der Raumordnung und der Forstbehörde gibt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/561
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“, im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die Einleitung des Aufhebungsverfahrens über den mit Ablauf des 8. Dezember 1994 in Kraft getretenen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/2, 10/3, 10/4, 10/5, 10/6, 10/7 und 10/8 der Flur 1 Gemarkung Borg. Das Verfahren wird nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen durch die Straße „Weißer Weg“ und das Wohngrundstück „Weißer Weg 9“
- im Süden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Norden durch Erholungsgärten
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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602,8 kB
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