30.11.2017 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Widuckel und Herr Keil informierten über die Beschlussvorlage. Herr Voß empfahl die Prüfung des Baus von Kellern, so dass auf Nebenanlagen verzichtet werden könnte. Herr Werth erläuterte, dass die Planung trotz Nebenanlagen sehr kompakte Baukörper beinhaltet. Insgesamt ist es eine gestalterisch sehr ansprechende Lösung, auch aus Sicht des Stadtausschuss Damgarten. Der potentielle Investor hat sich im Ergebnis von Baugrunduntersuchungen bewusst gegen eine Kellervariante entschieden, da u.a. Probleme betr. des Grundwassers nicht auszuschließen sind.

Herr Hänsen hinterfrage, inwieweit die Anwohnerinteressen Berücksichtigung gefunden haben. Herr Werth verwies darauf, dass Gespräche mit den Anliegern geführt wurden. Vorrangig ging es den Bürgern um die Gewährung von rückwärtigen Zufahrten. Soweit partiell machbar und das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt wird, werden Zufahrtsmöglichkeiten eingeräumt. Dieses ist aber nicht in allen Fällen möglich.

In diesem Zusammenhang hinterfragt Herr Schacht, ob es eine Einigung betr. einer rückwärtigen Zufahrt für die Anliegender der Hinterstraße gibt. Herr Werth bekräftigte nochmals, dass die Stadt das Grundstück „Barther Straße 4“ als Zufahrt von der Barther Straße zur Verfügung stellt. Diese bedingt aber, dass alle weiteren Eigentümer ebenso Fläche für die Zufahrt abgeben, was allerdings nicht der Fall ist.

Herr Widuckel beauftragt Herrn Werth mit dem Investor betr. der Kellervariante Rücksprache zu halten.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134/01

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17. November 2017 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5831&selfaction=print