24.11.2016 - 5 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Herr Keil informierte, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine weiteren Bedenken geäußert worden bzw. Stellungnahmen eingegangen sind. Die Erschließung der 46 Parzellen soll im Sommer 2017 beginnen. Bezüglich der Verkehrsberuhigung entlang der Haupterschließungsstraße fand eine erste Abstimmung mit der Verkehrsbehörde statt. Ein elektrischer Poller werde nicht befürwortet. Weitere Lösungsvarianten sollen erörtert werden.
Herr Hänsen erkundigte sich nach den Geschosshöhen. Herr Keil erläuterte, dass entlang der Haupterschließungsstraße eine Zweigeschossigkeit zwingend festgeschrieben ist. In den Randbereichen sind Wohngebäude mit einem Vollgeschoss und östlich des Grabens mit einer Dachneigung von 0 bis 30 Grad zulässig. Auf den Grundstücken, die an die Sandhufe III grenzen, ist die geplante Bebauung an die Nachbarbebauung angepasst.
Herr Dietzel erkundigte sich, ob eine Sandhufe V seitens der Stadt angedacht ist. Herr Werth sagte, dass der Flächennutzungsplan diese Planungen momentan nicht zulässt, jedoch ist die Möglichkeit für die Zukunft gegeben und wird in der Planung für die Sandhufe IV berücksichtigt.
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/322
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“ werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24. November 2016 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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