14.04.2016 - 12 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Körner informierte, dass die weiteren Planungen für das Wohngebiet mit der Beschlussfassung starten. Die Grundstücksverkäufe sind jedoch erst ab 2018 vorgesehen, da u.a. noch Erschließungsmaßnahmen erforderlich sind. Zudem gilt es, die Kosten hierfür im Haushalt darzustellen.

Herr Hänsen erkundigte sich nach der Verkehrsführung in der Sandhufe 4. Herr Keil erklärte, dass es eine Anbindung an die Sandhufe 3 bzw. Sanitzer Straße sowie ein Anschluss Richtung Klinik gibt.

Herr Eggersmann erfragte die geplante Anzahl der Parzellen. Herr Körner sagte, dass bis zu 50 Parzellen möglich wären, sich die Zahl jedoch erst mit der konkretisierten Planung ergibt.

Herr Schacht unterstrich die Forderung, den ÖPNV durch das Wohngebiet zu führen, um die Linienführung zu optimieren. Der Busverkehr muss in einer weiteren Sitzung erneut thematisiert werden.

 

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/233

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 161/27, 162/16, 162/24, 163/3 teilweise (tlw.), 163/13, 164/3 tlw., 164/19, 165/5 tlw., 165/19 tlw., 182/2 tlw., 183/2 tlw., 188 tlw., 383 und 393 der Flur 11, Gemarkung Ribnitz, wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die Bebauungsplangebiete Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“, und Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“, sowie die Straße „Sandhufe“
  • im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 76, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“
  • im Süden durch Grün-, Gehölz- und Wasserflächen nördlich des Rad- und Wanderweges „Kuhlrader Landweg“
  • im Osten durch offene Feldmark

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 umfasst Teilbereiche der nachfolgenden rechts-wirksamen Bebauungspläne:
  • Bebauungsplan Nr. 29, „Sondergebiet Klinik“, Auf der Sandhufe (Flurstücke 162/24 tlw., 163/13 tlw., 165/5 tlw., 182/2 tlw., 188 tlw. und 383 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
  • Bebauungsplan Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“ (Flurstück 165/19 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
  • Bebauungsplan Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“ (Flurstücke 383 tlw. und 393 tlw. der
    Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2785&selfaction=print