14.04.2016 - 5 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hänsen erkundigte sich nach der Erschließung der Grundstücke. Herr Keil erklärte, dass keine Straßenbaumaßnahmen vorgesehen sind. Die Erschließung von drei Grundstücken werde direkt über die Karl-Liebknecht-Straße realisiert, die anderen drei Grundstücke als sog. Hammergrundstücke.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/227

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, im Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die mit Ablauf des 2. November 2009 in Kraft getretene IV. Änderung des Bebauungsplanes
    Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, begrenzt

 

  • im Norden durch einen Bolzplatz
  • im Osten durch den Radwanderweg an der „Saaler Chaussee“
  • im Süden durch vorhandene Bebauung an der „Karl-Liebknecht-Straße 69“
  • im Westen durch die östliche Straßenkante der „Karl-Liebknecht-Straße“ sowie vorhandene Bebauung der „Karl-Liebknecht-Straße“

 

wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Bereich, begrenzt

 

  • im Norden durch den Buswendeplatz „Siedlung Damgarten“
  • im Osten durch den Radwanderweg an der „Saaler Chaussee“
  • im Süden durch vorhandene Bebauung an der „Karl-Liebknecht-Straße 69“
  • im Westen durch die östliche Straßenkante der „Karl-Liebknecht-Straße“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 183 tlw., 184 tlw., 185, 186, 187, 188 und 189 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten.

 

  1. Ziele der Änderung

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von bis zu 6 Einzelhäusern
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
    Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage