11.06.2015 - 11 Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hänsen bittet um Aufklärung zu Ausgleichsbeträgen und zum Verfahren in Sanierungsgebieten. Herr Werth erklärt dazu, dass der Wertgewinn in Sanierungsgebieten abgeschöpft werden muss. Ein Gutachter legt den Anfangswert fest. Nach Beendigung wird ebenfalls durch einen Gutachter der Endwert festgelegt. Die Differenz wird dann abgeschöpft. Eine Erhebung des Ausgleichsbetrages nach Abschluss der Sanierung könnte bedeuten, dass der überschüssige Betrag an das Land abgeführt werden muss. Die Erhebung früherer Vorausleistungen zu den Ausgleichsbeträgen wurde von vielen Anwohnern angenommen. Die Anwohner der Nizzestraße und der Ulmenallee wurden bereits im Vorfeld über die Erhebung informiert. Die Vorausleistungsbescheide werden voraussichtlich im September verschickt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/AL-15/081

 

Festlegung der Ausgleichsbetragserhebung durch Vorausleistungsbescheide für die Sanierungs-gebiete „Innenstadt Ribnitz und Innenstadt Damgarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt, mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge für die Sanierungsgebiete „Innenstadt Ribnitz“ und „Innenstadt Damgarten“ durch Vorausleistungsbescheide in Höhe der restlichen 20 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages bis zum Ende dieses Jahres fortzufahren.

 

Die Beitragspflichtigen im IV. Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Innenstadt Ribnitz“ erhalten im gleichen Zeitraum einen Vorausleistungsbescheid in Höhe von 100 % des zu erwartenden Ausgleichsbetrages

.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:9

 

davon anwesend:9

 

Ja-Stimmen:9Nein-Stimmen:-

 

Stimmenthaltungen:-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1269&selfaction=print