24.11.2020 - 5 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel stellte die Inhalte der Beschlussvorlage kurz vor. Herr Voß ergänzte, dass auch der Ortsbeirat Langendamm die geplante Entwicklung begrüßt, zeigt sie doch endlich eine Perspektive für die Gartenanlage auf. Mit dem B-Plan wird die Möglichkeit zur Entwicklung und Verbesserung der Anlage geschaffen. In diesen Zusammenhang verwies er auf die ehemalige Gartenanlage in Pütnitz-Dorf, wo das entsprechendes B-Planverfahren mit der Zielstellung „Wochenendhausgebiet“ bereits erfolgreich absolviert wurde. Allerdings gab er auch zu bedenken, dass die dann notwendigen Investitionen zur Erneuerung der Erschließungsanlagen einen erheblichen Kostenaufwand nach sich ziehen.

Herr Paul hinterfragte die Einbeziehung des Flurstückes 279/ 4 tlw. . Herr Keil informiert, dass die Teilflächen Bestandteil der Gartenanlage sind. Die Abgrenzung resultiert aus einem Luftbild.

 

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/195

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Kleingartenanlage „Am Bodden“, OT Langendamm

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 44/4, 46, 47, 48, 49, 50 und 279/4 tlw. der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch Wald- und Unlandflächen (Schilf) in Übergang zu den Hafenanlagen Langendamm
  • im Westen durch Kleingärten
  • im Süden durch die „Wasserreihe“
  • im Osten durch die Bebauung am „Hafenweg“

 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
  • Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage