26.05.2020 - 11 Widmung des Weges "Kuhlrader Landweg" im B-Plan 88

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Wortprotokoll

Herr Paul wies darauf hin, dass der in der Widmung als „Kuhlrader Landweg“ bezeichnete Weg nicht der „Kuhlrader Landweg“ sei. Dem stimmte Herr Widuckel zu, informierte aber, dass es in dem Beschluss nur um die öffentliche Widmung geht, nicht um eine Namensvergabe.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/110

 

Widmung des Weges „Kuhlrader Landweg“ im B-Plan 88

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Im Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Sandhufe“, wird gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am 5. Juli 2018, der „Kuhlrader Landweg“ als Versorgungs-Geh- und Radweg gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

 

  1. Der „Kuhlrader Landweg“ als sonstige öffentliche Straße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV klassifiziert.

 

Der Weg wird als kombinierter Versorgungs-Geh- und Radweg ausgewiesen. Der „Kuhlrader Landweg“ befindet sich in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, auf dem Flurstück 501/47 (markierte Fläche in beigefügter Karte).

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10902&selfaction=print