26.11.2019 - 14 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel stellte die Beschlussvorlage vor.

Herr Eggersmann fragte an, ob der nördliche Graben in diesem Zusammenhang ausgebaut werde und der Durchlass Sanitzer Straße groß genug sei. Herr Körner erläuterte, dass das Bewusstsein für die Thematik Hoch- und Niederschlagswasser nach 2011 ein anderes geworden ist. Konkrete Untersuchungen und Klärungen erfolgen allerdings erst immer im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren.

Herr Paul bat darum, dass die Bebauung nicht bis zum nördlichen Graben erfolgt. Dieses sicherte Herr Körner zu. Die nördlichen Hangbereiche werden von einer Bebauung freigehalten.

Weiterhin wies Herr Körner darauf hin, dass es bei den neu aufzustellenden Bebauungsplangebieten vereinzelnd auch private Eigentümer gebe, welche ihre Flächen selbst erschließen und vermarkten möchten.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/053

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße/Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 58, 61/5 und 61/6 der Flur 10 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Schanze" und den offenen Graben 30/1
  • im Osten durch die „Sanitzer Straße“
  • im Süden durch die Bebauung „Am Petersdorfer Weg“
  • im Westen durch den „Rostocker Landweg“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Rückbau der gewerblichen Brachflächen
  • Entwicklung eines Wohngebietes
  • Sicherung der Erschließung
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10183&selfaction=print