05.09.2023 - 11 Widmung der Straße "Glashütte" in Damgarten.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner informierte über die folgenden Beschlussvorlagen zu Widmungen von Straßen. Dabei wies er insbesondere auf den TOP 14 „Gartensteig“ hin, handelt es sich hierbei doch um eine Straße, welche bereits vor ca. 15 Jahren gebaut wurde. Leider erfolgten die Baumaßnamen nicht vereinbarungsgemäß, so dass eine Übernahme und Widmung durch die Stadt erst nach langwierigen Verhandlungen mit dem Erschließungsträger und unter Einbeziehung der Anlieger möglich war.

 

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Beschluss

 

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/727

 

Widmung der Straße „Glashütte“ in Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Str. WG-MV) vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert am 5. Juli 2018, wird die Straße „Glashütte“ als öffentliche Straße mit Gehwegen und Parkflächen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2 .Die Straße „Glashütte“ als Gemeindestraße wird gemäß §3 Ziffer 3 Buchstabe a Str. WG-MV als Ortsstraße eingestuft.

3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß §3 Ziffer 4 Str. WG-MV klassifiziert.

 

Die Straße „Glashütte“ befindet sich in der Gemarkung Damgarten, Flur 1 auf den Flurstücken 1524/26, 1525/1, 1526/8 und 1527/8.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage