13.06.2023 - 6 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Widuckel informierte über den Inhalt der Beschlussvorlage.

Herr Körner gab einen kurzen Rückblick. Das Grundstück wurde ursprünglich für eine Wohnbebauung von der Stadt veräußert. Der Erwerber trat bereits vor einiger Zeit an die Stadt mit der Idee heran, auf einem Grundstücksteil den Neubau des Arbeitsamtes zur errichten. Da die Stadt ein hohes Interesse an einem Standdort des Arbeitsamtes in Innenstadt hat, wurde dieses mitgetragen.

Leider hat der Entscheidungsprozess und die abschließende Positionierung der Bundesagentur für Arbeit sehr lange gedauert. Da sich das Vorhaben „Neubau Arbeitsamt“ nunmehr konkretisiert, hat der Eigentümer und künftige Bauherr zur Einhaltung der Anforderungen der Bundesagentur, die Anpassung der Festsetzungen des B-Planes an den geplanten Neubau beantragt. Das Maß der baulichen Nutzung soll in Bezug auf die Traufhöhe (Erhöhung um 1 m) und die Grundflächenzahl (geringfügige Erhöhung) angepasst werden. Die festgesetzte Art der baulichen Nutzungen schließt derzeit die Errichtung von Verwaltungsgebäuden aus, was auch hier eine Änderung notwendig werden lässt.

Herr Schwarz fragt an, ob auf dem Grundstück auch Parkplätzte geschaffen werden. Herr Körner bestätigte, dass das Mindestmaß gem. Stellplatzsatzung grundsätzlich auf dem Grundstück nachzuweisen ist.

 

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/689

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 31. Dezember 1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 3 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Mischgebiet Fritz-Reuter-Straße“, begrenzt

 

  • im Norden durch die „Fritz-Reuter-Straße“
  • im Osten durch die Bebauung zwischen der „Fritz-Reuter-Straße“ und der „Damgartener Chaussee“
  • im Süden durch die Bebauung an der „Damgartener Chaussee“
  • im Westen durch die Bebauung an der „Parkstraße“

 

wird in einem Teilbereich des Baufeldes D, begrenzt

 

  • im Norden durch den Gehweg an der „Fritz-Reuter-Straße“
  • im Osten durch den Gehweg zwischen dem „Scheunenweg“ und der „Fritz-Reuter- Straße“
  • im Süden durch den Gehweg am „Scheunenweg“
  • im Westen durch einen Parkplatz

 

gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 78/2, 79/2, 80/2, 81/2, 82/2, 8372 und 380/79 tlw. der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Zulassung von Anlagen für Verwaltungen (Änderung der Art der baulichen Nutzung)
  • Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung

 

  1.                  Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1.                  Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1.                  Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage