02.02.2023 - 7 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 95...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläutert die Beschlussinhalte. Herr Körner machte ergänzende Ausführungen. Die Baufeldberäumung im Bebauungsplangebiet läuft derzeit im Auftrag der Stadt. Im Weiteren muss die Erschließungsplanung vorangebracht werden, wobei auch die Aufweitung der Damgartener Chaussee ein Schwerpunktthema sein wird. Angestrebter Baubeginn soll nach der Sommerpause, spätestens aber im Herbst, sein.

Das Grundstück des bisherigen Norma Markt wird im Rahmen eines 2. Bauabschnittes komplett beräumt und einer Wohnbebauung zugeführt. Für das Wohngebiet ist aus Immissionsschutzschutzgründen nur eine Bebauung mit Bungalows zugelassen.

Die Erschließungskosten sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2023.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/619

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten "SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten "SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 31. Januar 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten "SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 31. Januar 2023 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 31. Januar 2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten "SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten "SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen", Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13a BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage