04.10.2022 - 7 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner stellt den Inhalt der Beschlussvorlage vor. In diesem Zusammenhang verwies er auch auf die Änderungen im Beschluss, der allen BA-Mitgliedern als Tischvorlage vorlag. Die Änderungspunkte basieren auf Abstimmungen mit den Projektpartnern. Er machte nochmals deutlich, dass ein Verfahrensbeginn auch aus Sicht des Fördermittelgebers notwendig sei. Er erinnerte daran, dass viele der bisherigen erstellten Gutachten und Voruntersuchungen Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind. Auch die Umgrenzung des Bebauungsplangebietes ist das Ergebnis der Erkenntnisse der Untersuchungen (Kartierungen, Artenschutz etc.)

Im Weiteren muss auch der Flächennutzungsplan an die aktuellen Planungen angepasst werden

Er informierte weiter, dass am 12.11. vor Ort eine Bürgerversammlung stattfindet, im Rahmen dessen der Planungsstand vorgestellt wird und ein Ausblick auf die kommenden Schritte gegeben wird.

Der Bürgermeister hob hervor, dass immer dann Bürgerinformationsveranstaltungen abgehalten werden, wenn etwas zu berichten ist. Dieses ist nunmehr der Fall. Er gibt einen zwischen den Partnern abgestimmten Arbeitstand zum Masterplan, welcher der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann.

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Beschluss

 

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Für die

Gemarkung Ribnitz, Flur 18, Flurstücke 1/128 teilweise (tw), 1/13, 1/14tw,

Gemarkung Pütnitz, Flur 1, Flurstücke 63/5 tw, 75tw, 77/1, 62tw,

sowie deren Flur 2, Flurstücke 201tw, 15/2tw, 4tw, 1tw, 13/2tw, 14/2tw und 200/3tw,

wird der Bebauungsplan Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“ aufgestellt.

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • Im Norden durch den nördlichen Rand der Westlichen, Mittleren und Östlichen Siedlung sowie durch die Flugplatzallee und die abzweigende zum ehemaligen Hafen abzweigende Erschließungsstraße,
  • im Osten durch die westliche Grenze des B-Plans Nr. 72 „Photovoltaik Pütnitz“ und in südlicher Verlängerung durch die östlichste Querrollbahn,
  • im Süden durch die Deutsche Startbahn sowie den in westlicher Verlängerung anschließenden Feldweg,
  • im Westen durch den Ribnitzer See, die Wasserflächen im Bereich ehemaliger Hafen, vor den beiden Slippanlagen und am geplanten neuen Hafen im Südwesten einschließlich.
  1. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
  • Schaffung eines Ferienparks mit einer Beherbergungskapazität von 3.200 Betten und zentralen Freizeiteinrichtungen für einen Ganzjahresbetrieb
  • Schaffung von 300 Camping-Standplätzen im Zusammenhang mit einem Sport-, Erlebnis- und kulturellen Angebot mit Alleinstellungscharakter.
  • Berücksichtigung von jährlich zwei traditionellen Festivals
  • Planungsrechtliche Sicherung der Entwicklung eines Technik-Museums im Bereich des Technik-Vereins Pütnitz
  • Schaffung eines Reiterhofs
  • Entwicklung des Ferienparks in touristisch attraktiver Lage; vorzugsweise in direkter Wasserlage zum Bodden und attraktiver, naturnaher Gestaltung.
  • Öffentliche Nutzung der im Plangebiet entstehenden Sport-, Freizeit- und kulturellen Angebots auch für die übrigen Feriengäste der Tourismusregion und im relevanten Einzugsbereich.
  • Ebenso Öffnung des Angebots für die Wohnbevölkerung in Stadt und Region zur Verbesserung bzw. Vervollständigung des bestehenden örtlichen Sport-, Freizeit- und kulturellen Angebots.
  • Verbesserung der Nachfrage für die örtliche und regionale Wirtschaft, sowohl was die Tourismuswirtschaft außerhalb des Resorts betrifft als auch in den Sektoren Handwerk, Nahrungsmittel und tourismusbezogener Dienstleistung.
  • Schaffung von qualifizierten, zukunftsträchtigen, ganzjährigen Arbeitsplätzen und entsprechenden Ausbildungsplätzen.
  • Verkehrliche Verknüpfung des Tourismus- und Freizeitstandorts mit den Kernorten Ribnitz und Damgarten sowie mit den benachbarten Tourismusorten über sämtliche Verkehrsarten. Dabei soll die Anbindung per Fahrrad/E-Bike und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowohl von Land- wie auch von Wasserseite besonders gefördert werden.
  • Schaffung einer klima-, umwelt- und naturschutzgerechten Infrastruktur für den Standort.
  • Berücksichtigung der unter Denkmalschutz stehenden Sachgesamtheit „ehemaliger Fliegerhorst Pütnitz“ auch als eine wahrnehmbare bzw. erlebbare Struktur im Rahmen der Planungsziele.
  • Für das Flugfeld wird eine Konversion der derzeit landwirtschaftlichen und militärisch genutzten Flächen hin zu einem naturbetonten Landschaftsbild mit typischen Landschaftselementen der historischen Kulturlandschaft angestrebt.
  • Beschränkung der Eingriffe in die Schutzgüter Boden-, Natur und Landschaft auf das erforderliche Maß.
  • Gezielte Maßnahmen zur natur- und artenschutzfachlichen Aufwertung des Plangebiets insbesondere durch Schaffung eines flächenumgreifenden Biotopverbundsystems.
  1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) ist im Rahnen einer Bürgerversammlung, mit nachgeschalteter Auslegung der Vorentwurfsunterlagen für einen Monat durchzuführen. In dieser Zeit können auch ergänzend Stellungnahmen in Schriftform abgegeben werden. Parallel erfolgt eine frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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