04.10.2022 - 4 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Widuckel stellt die Beschlussvorlage vor.

Herr Voß fragte an, wie mit den privaten Eigentümern im Umlegungsverfahren verfahren wird. Herr Körner erläuterte die Einbindung der Eigentümer im Umlegungsverfahren. Insbesondere hob er hervor, dass der Wert der Grundstücke vom Gutachterausschuss des Landkreises ermittelt wird. Die Eigentümer haben letztlich auch die Wahl, ob sie baureife Grundstücke zugeteilt bekommen möchten oder mit Geld abgelöst werden.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Voß erläutert Frau Schütt, dass der Entscheid ob Grundstücke erschließungsbeitragsfrei zugeteilt werden, ebenso bei den betroffenen Eigentümern liegt. Auch sind die Erschließungskosten keine Vorausleistung, sondern werden nach Abschluss der Baumaßnahme beglichen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/577

 

Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße", im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für den Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006348&selfaction=print