04.10.2022 - 4 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 04.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel stellt die Beschlussvorlage vor.
Herr Voß fragte an, wie mit den privaten Eigentümern im Umlegungsverfahren verfahren wird. Herr Körner erläuterte die Einbindung der Eigentümer im Umlegungsverfahren. Insbesondere hob er hervor, dass der Wert der Grundstücke vom Gutachterausschuss des Landkreises ermittelt wird. Die Eigentümer haben letztlich auch die Wahl, ob sie baureife Grundstücke zugeteilt bekommen möchten oder mit Geld abgelöst werden.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Voß erläutert Frau Schütt, dass der Entscheid ob Grundstücke erschließungsbeitragsfrei zugeteilt werden, ebenso bei den betroffenen Eigentümern liegt. Auch sind die Erschließungskosten keine Vorausleistung, sondern werden nach Abschluss der Baumaßnahme beglichen.
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/577
Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße", im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für den Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.
- Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,9 kB
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