04.10.2022 - 5 Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel informierte über den Inhalt der Beschlussvorlage sowie über den bisherigen Verfahrensablauf. Dabei hob er hervor, dass alle bisherigen Beratungen in den Ausschüssen sowie die Beschlüsse in der Stadtvertretung meist einstimmig waren.

Frau Waack von der Bürgerinitiative „Leben in Klockenhagen“ ergriff das Wort für die Gegner des derzeitigen geplanten neuen Kita-Standortes. Sie machte deutlich, dass ein Kitaneubau befürwortet wird, aber nicht an diesem Standort. Weiterhin verwies sie darauf, dass die 2021 gesammelte 300 Unterschriften, die den Standort ablehnen, von der Stadt ignoriert wurden. Sie drängte auf die Beteiligung des Ortes. Die Bürgerinitiative möchte den Dialog suchen und an einer Lösungsfindung mitarbeiten. Abschließend bat sie darum, dass der Bauausschuss in der Sitzung keine Empfehlung für eine Beschlussfassung ausspricht.

Herr Wehner, Geschäftsführer der ASB „Küstenkinder“ GmbH, nahm zu dem aus seiner Sicht bisherigen Werdegang Stellung. Er verwies dabei auf zwei Sitzungen des Ortsbeirates, zu denen er anwesend war. Zu dem Zeitpunkt gab es seitens des Ortsbeirates wie auch der anwesenden Klockenhäger eine überragende Mehrheit für den jetzt geplanten neuen Standort. Erst danach hat der ASB die konkrete Objektplanung beauftragt, die bislang bereits 200 TEUR gekostet hat.

Herr Kiupel legte dar, dass er an allen Beratungen zur Kita teilgenommen habe. Und verwies auf das Bürgerbegehren mit 300 Unterschriften, welches er am 12.08.2021 dem Bürgermeister zugereicht habe. Dabei unterstrich er, dass er sich schon immer für einen Neubau der Kita eingesetzt habe. Leider sei er nirgendwo zu Wort gekommen. Dem Bürgermeister warf er vor, keine Einwohnerversammlung einberufen zu haben. Er bat darum, dass diese Versammlung vor der Sitzung es Hauptausschuss stattfinden möge. Und bis dahin das Verfahren ausgesetzt wird.

Herr Voß erinnerte daran, dass sich der Bauausschuss seit 2 Jahren mit dem Thema Kitaneubau beschäftigt. Auch wies er darauf hin, dass immer Mehrheiten entscheiden, eine Einstimmigkeit zu einem Beschluss bedarf es nicht. Er begrüßte die Kombination, dass der Betreiber der Kita auch in den Neubau investiert. Er wies auf die Gefahr hin, dass bei Verzögerungen in der Herstellung von Baurecht für die Kita, der ASB ggf. von einem Neubau zum jetzigen Zeitpunkt absieht. In diesen Zusammenhang verwies er auf die steigenden Baupreise.

Der Bürgermeister trug vor, dass die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten Einwendungen seitens Herr Kiupel gegen den Standort sachgerecht abgewogen wurden. Auch hat Herr Kiupel in seinen Einwendungen alle Argumente aus dem am 12.08.2021 übergebenen Schreiben mit den 300 Unterschriften berücksichtigt.

Herr Berg bedauerte, dass der Kitaneubau etwas zerredet wird und mehr gegeneinander statt miteinander gearbeitet wird. Aus seiner Sicht wurde der künftige Bauplatz für die neuen Kita immer in Zusammenhang mit der dortigen Schule gedacht und entwickelt. Erst als Schulwiese, dann als Turnplatz. Die erste nördliche Bebauung fand dort erst Ende der 1950er Jahre statt. Beim Blick gen Norden von der Straße aus sah man bis dahin nur Acker und Wiese. Erst in den 1960er bis 1980er Jahren wurde der Platz als „Aufmarsch-/Versammlung-/Festplatz“ bei staatlich verordneten Feierlichkeiten genutzt. Seit 1990 ist jedoch ein extremer Bedeutungsverlust des Platzes zu verzeichnen. Es ist in erster Linie eine grüne Wiese, die nur sehr begrenzt für dörfliche Aktivitäten genutzt wird. Auch ist der Bereich kein historisch gewachsener Ortskern. Hier erfolgt aufgrund der zentralen Lage des Platzes durch die heutige angrenzende Bebauung vielmehr eine Rückdeutung aus heutiger Perspektive. Er machte weiterhin deutlich das, wenn man der Tradition verpflichtet sein möchte, man den Neubau an der geplanten Stelle nur begrüßen kann, denn dort gehören die Kinder in Klockenhagen seit fast 200 Jahren hin. Eine öffentliche Nutzung eines Teiles des Platzes bleibt mit dem öffentlich zugänglichen Spielplatz zudem erhalten. Abschließend wies er darauf hin, dass zu der benannten Alternativfläche auf dem Gelände des Freilichtmuseums nie eine Kommunikation mit dem Museumsverein erfolgte. Im Übrigen sei dieses die einzige Potentialfläche für das Museum und somit unentbehrlich. Auch sei die Fläche durch den Brückengraben eingeschränkt, fügte Herr Körner hinzu.

Herr Stuht stellte seine Sichtweise dar. Der Bauausschuss hat immer die Kinder im Blick gehabt und den Druck gesehen, eine bauliche Veränderung vorzunehmen. Auch hat eine schnelle Umsetzung des Vorhabens absolute Priorität. Der geplante Standort sei aus seiner Sicht bestens geeignet. Auch wies er darauf hin, dass Klockenhagen ausreichend andere Veranstaltungsorte habe (Sportplatz, Tonnenbundplatz, Freilichtmuseum, zukünftige Flächen an der Kita etc.). Von der Bürgerinitiative habe er bislang kein Argument gehört, warum der Bauausschuss von der bisherigen Linie abweichen solle.

Herr Bochert bestätigte, dass er sich in der Vergangenheit gegen eine Wohnbebauung auf dem besagten Standort ausgesprochen habe. Die Verwendung als Standort für einen Kita-Neubau findet seine Zustimmung.

Herr Schacht schloss sich den Ausführungen von Herrn Berg an und ging kurz auf die Historie des Platzes ein. Nach 1990 fand die Fläche vornehmlich für den Lampionumzug wie auch als Spielplatz Verwendung. Beides ist trotz des Kita-Neubaus auch künftig möglich.

Herr Kiupel merkte an, dass nie über einen alternativen Standort gesprochen wurde.

Herr Eggersman wies darauf hin, dass die BA-Sitzungen öffentlich sind. Leider sei die Bürgerbeteiligung sehr gering.

Herr Widuckel bedanket sich über die Vielzahl der Meinungsäußerungen. Er bat die Mitglieder vor der Abstimmung, einen möglichen Mehrheitsbeschluss zu akzeptieren.

 

Abschließend fragte Herr Kiupel an, ob der Bürgermeister an einer avisierten Bürgerveranstaltung zum Kitastandort teilnehmen würde, was der Bürgermeister bestätigte.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/444/01

 

Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 16. August 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 16. August 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 16. August 2022 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der einfache Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage