28.09.2021 - 8 Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/378
Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Datum vom 5. Juli 1994 in Kraft getretene Vorhaben- und Erschließungsplan wird im Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgehoben. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/2, 10/3, 10/44, 10/5, 10/6, 10/7 und 10/8 der Flur 1 Gemarkung Borg.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Westen durch die Straße „Weißer Weg“ und das Wohngrundstück „Weißer Weg 9“
- im Süden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Norden durch vorhandene Bebauung und Grünflächen
- Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
- 3wöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,8 kB
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