19.01.2021 - 4 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Widuckel stellte den Inhalt der Beschlussvorlage vor.

In diesem Zusammenhang meldete sich Herr Schacht zu Wort und erläuterte den BA Mitgliedern die „ersten Entwicklungskonzeptgedanken zur Nutzung des Hafens Damgarten“, die von der neuen Initiativgruppe, bestehend aus Herrn Schacht, Herrn Dr. Ziller und Frau Falkert, erarbeitet wurde (Anlage Protokoll). Dabei betonte er, dass dieses nur Vorschläge seien, er aber bereits erste Abstimmungen mit Frau Kunz, dem Bürgermeister, Frau Weiland und Herrn Berg (VfAQ) vorgenommen habe. Weitere Abstimmungen erfolgen im Stadtausschuss.

Herr Körner ergänzte, dass die Vorschläge überwiegend nur temporäre Nutzungen für die nächsten Jahre beinhalten. Die grundsätzliche Entwicklung eines Sondergebietes Hafen wird nicht in Frage gestellt. Lediglich der Wohnmobilplatz erfordert ein genehmigungsrechtliches Verfahren, was eine Änderung des Bebauungsplanes sowie ein Bauantrag bedingt. Weiterhin schätzte er ein, dass das Bebauungsplanänderungsverfahren 2021 durchgeführt und abgeschlossen wird und 2022 eine Realisierung erfolgt.

Herr Voss wies darauf hin, dass mit der Änderung ein Eingriff in die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 61 erfolgt. Er bat bei allen Planungen um die Beachtung des schwierigen Baugrundes. Er unterstrich, dass die Fläche aufgrund des direkten Wasserbezuges ein großes Entwicklungspotential hat. Die geplanten temporären Nutzungen begrüßte er, wies aber auf die Gefahr hin, dass sich die Ansätze des Entwicklungskonzept zu sehr verfestigen könnten, was dann wieder kontraproduktiv für die Hafenentwicklung wäre. Auch sollte der Standtort der Wohnmobile gut durchdacht werden, damit eine „Wagenburg“ vermieden wird.

Herr Huth unterstrich noch einmal, dass sich auf Wunsch des Stadtausschusses Damgarten die Hafenfläche derzeit nicht in der Vermarktung befindet. Momentane Zielstellung der Stadt ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Hafen.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/230

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 21. November 2011 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, begrenzt

 

  • im Norden durch die „Wasserstraße“ und eine Kai-Anlage zum Hafenbecken
  • im Osten durch die rückwärtige Bebauung der „Wasserstraße“ und der „Schillstraße“, einen Graben und die „Schillstraße“
  • im Süden und Westen durch Gehölz- und Schilfflächen

 

wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches geändert.

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile im SO 1 Hafen

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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