11.06.2015 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 11.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/077
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbe-bauung Berliner Hof“, Berliner Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 72/6, 72/7, 72/8, 72/9, 73/9 teilweise (tlw.), 73/10, 73/11 tlw., 73/12, 73/13, 73/14, 73/15 und 73/16 tlw. der Flur 8 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücke „Minsker Straße 3 - 5“
- im Osten durch die Grundstücke „Berliner Straße 1 - 4“
- im Süden durch die „Rigaer Straße“
- im Westen durch die Grünfläche zwischen der Wohnbebauung „Berliner Straße 9 - 12“ und „Berliner Straße 5 - 8“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung zwei neu geplanter Häuser und einer Tiefgarage
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Investor für den Bebauungsplan ist
Wohnungsgenossenschaft „Am Bodden“ eG Ribnitz-Damgarten
Moskauer Straße 13 a
18311 Ribnitz-Damgarten
- Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
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