11.06.2015 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/077

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbe-bauung Berliner Hof“, Berliner Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 72/6, 72/7, 72/8, 72/9, 73/9 teilweise (tlw.), 73/10, 73/11 tlw., 73/12, 73/13, 73/14, 73/15 und 73/16 tlw. der Flur 8 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die Grundstücke „Minsker Straße 3 - 5“
  • im Osten durch die Grundstücke „Berliner Straße 1 - 4“
  • im Süden durch die „Rigaer Straße“
  • im Westen durch die Grünfläche zwischen der Wohnbebauung „Berliner Straße 9 - 12“ und „Berliner Straße 5 - 8“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung zwei neu geplanter Häuser und einer Tiefgarage
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
  2. Investor für den Bebauungsplan ist

 

Wohnungsgenossenschaft „Am Bodden“ eG Ribnitz-Damgarten
Moskauer Straße 13 a
18311 Ribnitz-Damgarten

 

  1. Zwischen dem Investor und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor Satzungsbeschluss ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Investor.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:9

 

davon anwesend:9

 

Ja-Stimmen:9Nein-Stimmen:-

 

Stimmenthaltungen:-

 

 

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Anlagen zur Vorlage