26.11.2019 - 13 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte die Beschlussvorlage. Auf Nachfrage stellte Herr Keil den Hintergrund der Aufstellung in Bezug auf den § 13 b BauGB dar. Herr Körner ergänzte, dass in zwei Bauausschusssitzungen im Jahr 2016 bereits der Ausblick auf eine Sandhufe V gegeben wurde. Weiterhin informierte er über die Fortschreibung der Rahmenplanung Sandhufe, welche im Vorentwurf bereits vorliegt. Im der kommenden BA Sitzung wird der Planungsstand im nichtöffentlichen Teil vorgestellt. Die Fläche, die nunmehr als Sandhufe V überplant werden soll, ist bereits aus dieser Rahmenplanung entwickelt und in allen Planvarianten als erste Erweiterungsfläche definiert.

Herr Eggersmann gab zu bedenken, dass das Wohngebiet näher an Umgehungstraße heranrückt. Herr Körner und Herr Werth informierten über eine vorliegende Schallimmissionsprognose, welche einen Freihaltekorridor zur B 105 von ca. 120 m definiert.

Herr Schacht wies auf die notwendigen Abstimmungen mit dem VVR (ÖPNV) hin, was Herr Körner zusagte.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/058

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 184/4, 188/2 tlw., 429, 435, 479 tlw., 481 und 501/47 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 64, „Sandhufe II“, mit der Bebauung der
    „C.-Peters-Straße“ sowie durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch Grünflächen und den alten „Kuhlrader Landweg“
  • im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 88, „Sandhufe IV,“ mit der Bebauung der „Karl-Meyer-Straße“ sowie der „Käthe-Miethe-Straße“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Entwicklung eines reinen Wohngebietes
  • Sicherung der Erschließung unter Weiterführung der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 88, „Sandhufe IV“
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durch-zuführen:
  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=900&TOLFDNR=10185&selfaction=print