26.11.2019 - 15 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläuterte die Beschlussinhalte. Herr Körner ergänzte, dass im Januar ein Abstimmungstermin mit dem von der Gebäudewirtschaft beauftragten Architekten stattfindet. Auch sicherte er eine regelmäßige Information des Bauausschusses zu.

Herr Widuckel begrüßte das Vorhaben. Herr Steinke hinterfragte künftige Straßensperrungen bei einem Abriss des Bestandes. Herr Körner stellte dar, dass sich Sperrungen vermutlich nicht vermeiden lassen. Wünschenswert sei natürlich, dass der fließende Verkehr nicht zu sehr behindert wird. Verkehrsbeeinträchtigungen sollten so gering wie möglich gehalten werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/055

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Bahnhofstraße / Ecke Mittelweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 288, 289/1, 290/1 und 291/1 der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch die „Mittelweg“
  • im Westen durch die „Bahnhofstraße“
  • im Süden durch die Grundstücke „Bahnhofstraße 4“ und „Mittelweg 5a
  • im Osten durch den „Mittelweg“ 

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=900&TOLFDNR=10184&selfaction=print